Beratung - Wir begleiten Sie!
Finanzierung
Die Sozialversicherungen (IV, AHV, MV oder SUVA) Übernehmen bei Anspruch
einen Kostenbeitrag an die Hörsystem-Versorgung. Festgelegt wird der Betrag
durch den betreuenden Ohrenarzt. Wir sind mit allen Versicherungsfragen bestens
vertraut und helfen Ihnen, die optimale Finanzierung zu erreichen.
Weitere Informationen:
Rückvergütung Batterien: